ELGA und Ihre Brust-OP: welche Befunde in der elektronischen Gesundheitsakte landen und was Sie steuern können
Wer in Österreich sozialversichert ist, hat automatisch eine elektronische Gesundheitsakte, ELGA. Darin sammeln sich Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie die e-Medikation, und jede ELGA-Gesundheitsdiensteanbieterin kann im Behandlungsfall darauf zugreifen. Für Patientinnen, die eine ästhetische Brustoperation planen, stellt sich deshalb eine sehr konkrete Frage: Erfährt meine Hausärztin, mein Zahnarzt oder das Spital, in dem ich in fünf Jahren wegen eines Beinbruchs liege, von meiner Brustvergrößerung? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wo Sie operiert werden, welche Befunde erstellt werden und was Sie selbst in ELGA einstellen. Dieser Beitrag erklärt die Zusammenhänge und zeigt, welche Möglichkeiten Sie haben, ohne dass Sie auf die Vorteile der Akte im Notfall verzichten müssen.
Was ELGA speichert und wer einspeist
ELGA ist kein zentraler Speicher aller Gesundheitsdaten, sondern ein Verweisregister auf Dokumente, die bei den einspeisenden Einrichtungen liegen. Eingespeist wird nur von Einrichtungen, die an ELGA angebunden sind. Das sind alle öffentlichen und die meisten privaten Krankenanstalten, Laboratorien, Radiologieinstitute und Apotheken. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag sind angebunden; Wahlärztinnen und Wahlärzte, die keinen Kassenvertrag haben, sind derzeit nur zum Teil an ELGA angeschlossen, die Anbindung wird schrittweise ausgeweitet. Ein ästhetischer Eingriff in einer Wahlarztordination oder in einer Privatklinik ohne ELGA-Anbindung erzeugt daher meist keinen ELGA-Eintrag; derselbe Eingriff in einer angebundenen Privatklinik oder als Belegoperation in einem Spital kann einen Entlassungsbrief in ELGA hinterlassen. Wo Brust-OPs in Wien stattfinden, beschreibt unser Beitrag zu Privatklinik, Ordination und Belegspital.
Welche Dokumente rund um eine Brust-OP entstehen können
| Dokument | Landet es in ELGA? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Entlassungsbrief nach stationärem Aufenthalt | Ja, wenn die Krankenanstalt angebunden ist | Enthält Diagnose, Eingriff, Implantatangaben, Medikation |
| Ambulanter Befund der Ordination | Nur bei ELGA-Anbindung der Ordination | Bei reinen Wahlarztordinationen derzeit meist nicht |
| Laborbefund der Voruntersuchung | Ja, wenn das Labor einspeist | Der Befund selbst verrät nicht den Grund der Untersuchung |
| Radiologiebefund (Ultraschall, Mammographie, MRT) | Ja, wenn das Institut einspeist | Nennt in der Regel das Implantat, wenn es abgebildet ist |
| e-Medikation | Ja, bei Rezepten über die e-card | Privatrezepte, die Sie selbst bezahlen, werden nicht erfasst; abgegebene Medikamente in der Apotheke können aber über die e-card gespeichert werden |
| Implantatpass, OP-Bericht der Privatklinik | In der Regel nein | Diese Unterlagen erhalten Sie in Papierform; siehe den Beitrag zu Unterlagen nach dem ÄsthOpG |
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Patientin lässt sich in einer Wiener Privatklinik mit ELGA-Anbindung die Brust vergrößern und bleibt eine Nacht stationär. Die Klinik speist den Entlassungsbrief ein; er nennt Diagnose, Eingriff, Implantatmodell und die Schmerzmedikation. Die Laborwerte der Voruntersuchung hat ein Kassenlabor erstellt, sie sind ebenfalls in ELGA, verraten aber nichts über den Grund. Zwei Jahre später kommt sie mit einer Sportverletzung in ein anderes Spital. Die dort behandelnde Ärztin steckt die e-card und sieht den Entlassungsbrief, sofern die Patientin ihn nicht ausgeblendet hat. Hätte die Patientin den Brief ausgeblendet, sähe die Ärztin nur die Laborwerte, und die Information über das Implantat, die bei einer Thoraxverletzung durchaus relevant sein kann, läge allein im Implantatpass zu Hause. Beides ist legitim; die Entscheidung sollte bewusst fallen und nicht dadurch, dass man das Portal nie geöffnet hat.
Wäre derselbe Eingriff in einer Wahlarztordination ohne ELGA-Anbindung erfolgt, gäbe es in ELGA lediglich die Laborwerte und, falls über die e-card bezogen, die Einträge der e-Medikation. Wer diese ebenfalls vermeiden will, kann Schmerzmittel auf Privatrezept beziehen, verzichtet damit aber auf die Kostenübernahme und auf die Wechselwirkungsprüfung der Apotheke.
Ihre Steuerungsmöglichkeiten
ELGA ist als Opt-out-System gebaut. Sie können mehr oder weniger fein eingreifen:
- Einzelne Dokumente ausblenden. Im ELGA-Portal (Anmeldung mit ID Austria) können Sie jedes Dokument für alle Zugreifenden ausblenden oder auch löschen lassen; das Original bleibt bei der Einrichtung, aber der Verweis in ELGA verschwindet. Das ist der Weg, wenn Sie einen einzelnen Entlassungsbrief nicht sichtbar haben wollen.
- Einzelne Anbieter ausschließen. Sie können bestimmten Ärztinnen, Ärzten oder Einrichtungen den Zugriff auf Ihre ELGA generell entziehen.
- Teilweise abmelden. Sie können sich nur von der e-Medikation oder nur von den e-Befunden abmelden.
- Vollständig abmelden. Über das Portal oder schriftlich bei der ELGA-Widerspruchstelle. Ein Wiedereinstieg ist jederzeit möglich, aber Dokumente aus der Zeit der Abmeldung werden nicht nachträglich eingespeist.
Für die meisten Patientinnen ist das Ausblenden einzelner Dokumente der sinnvollste Weg, weil die übrige Akte im Notfall wertvoll bleibt. Bedenken Sie dabei: Der Entlassungsbrief nach einer Brust-OP enthält auch Angaben, die bei einer späteren Behandlung nützlich sind, etwa das Implantatmodell und die Implantatlage. Wenn Sie ihn ausblenden, sollten Sie den Implantatpass umso sorgfältiger aufbewahren.
Wer sieht was, und wie lange
Zugriff auf ELGA-Dokumente haben nur Einrichtungen, bei denen Sie aktuell in Behandlung sind, nachgewiesen durch das Stecken der e-card oder eine vergleichbare Kontaktbestätigung. Der Zugriff ist zeitlich befristet, standardmäßig 28 Tage, bei Spitalsaufenthalten länger, und wird protokolliert. Sie können das Zugriffsprotokoll im Portal einsehen und erkennen, welche Einrichtung wann welche Dokumente geöffnet hat. Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden haben keinen ELGA-Zugang; eine private Zusatzversicherung kann Sie allerdings vertraglich nach Vorerkrankungen und Eingriffen fragen, unabhängig von ELGA. Die Frage, was eine Zusatzversicherung bei einer Brust-OP übernimmt, behandelt der Beitrag zum Wahlarzt und Zusatzversicherung.
Praktische Empfehlungen vor der Operation
- Fragen Sie im Beratungsgespräch, ob die operierende Einrichtung an ELGA angebunden ist und welche Dokumente sie einspeist.
- Wenn Ihnen Diskretion wichtig ist, klären Sie, ob Voruntersuchungen in einem Labor oder Institut stattfinden, das einspeist, und ob der Überweisungsgrund im Befund erscheint.
- Richten Sie den Zugang zum ELGA-Portal vor der Operation ein; dann können Sie nach der Entlassung sofort sehen, was eingespeist wurde, und gegebenenfalls ausblenden.
- Blenden Sie nichts aus, was Sie im Notfall brauchen könnten, ohne die Information anderweitig griffbereit zu haben.
Wie wir mit ELGA umgehen
Wir sagen Ihnen im Beratungsgespräch, ob und welche Dokumente aus Ihrer Behandlung in ELGA erscheinen, und wir erklären Ihnen die Ausblendfunktion, wenn Sie sie nutzen möchten. Unabhängig von ELGA erhalten Sie bei uns den Implantatpass, den Operationsbericht und die Aufklärungsunterlagen in Papierform, damit Ihre Informationslage nicht davon abhängt, was in der Akte sichtbar ist. Weitere Beiträge zu Kosten, Recht und Organisation einer Brust-OP in Wien finden Sie in der Rubrik Kosten und Beratung; einen Beratungstermin vereinbaren Sie über die Kontaktseite.