Brust-OP als Selbständige oder Beamtin in Österreich: was bei SVS und BVAEB anders läuft als bei der ÖGK

Kosten & Beratung

Die meisten Informationen zur Kostenübernahme einer Brust-OP in Österreich beziehen sich auf die Österreichische Gesundheitskasse. Wer selbständig ist, einen landwirtschaftlichen Betrieb führt oder im öffentlichen Dienst arbeitet, ist aber meist bei einem anderen Träger versichert: bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Dieser Beitrag erklärt, was für diese Versicherten rund um eine Brust-OP gleich bleibt, wo es Unterschiede gibt und welche Fragen Sie vorab klären sollten. Er ersetzt keine Auskunft Ihres Versicherungsträgers und keine ärztliche Beratung.

Drei Träger, ein gemeinsamer Grundsatz

In Österreich teilt sich die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen auf drei Träger auf. Die ÖGK versichert vor allem unselbständig Beschäftigte. Die SVS ist für Gewerbetreibende, Freiberufler, neue Selbständige und Bäuerinnen und Bauern zuständig. Die BVAEB versichert unter anderem Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte bei Eisenbahn und Bergbau.

Für die Brust-OP gilt bei allen dreien derselbe Grundsatz: Eine rein ästhetische Operation, etwa eine Brustvergrößerung aus Wunsch nach mehr Volumen, ist keine Kassenleistung. Sie bezahlen sie selbst. Eine Kostenübernahme kommt nur in Frage, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Wie das bei der ÖGK aussieht, beschreibt der Beitrag zu Krankenkasse ÖGK und Kostenübernahme.

Wann eine medizinische Indikation vorliegen kann

Typische Situationen, in denen eine Brust-OP als medizinisch begründet gelten kann, sind unabhängig vom Träger ähnlich:

  • Eine sehr große Brust mit dokumentierten Beschwerden an Rücken, Nacken oder Haut, die auf andere Behandlungen nicht ausreichend ansprechen
  • Der Wiederaufbau der Brust nach einer Brustkrebsoperation
  • Ausgeprägte Fehlbildungen oder Asymmetrien, etwa eine tubuläre Brust
  • Komplikationen an einem vorhandenen Implantat, die behandelt werden müssen

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, entscheidet der jeweilige Träger, meist nach einer chefärztlichen Prüfung. Den Ablauf bei einer Brustverkleinerung finden Sie ausführlich im Beitrag Brustverkleinerung auf Kasse in Österreich.

Was bei der SVS anders sein kann

Versicherte der SVS kennen vom Arztbesuch einen Unterschied zur ÖGK: Für viele Leistungen fällt ein Kostenanteil an, der Selbstbehalt. Das kann auch Untersuchungen und Behandlungen im Umfeld einer Brust-OP betreffen, etwa Kontrollen bei der Fachärztin, Bildgebung oder Nachsorgetermine im Rahmen einer bewilligten Behandlung. Wie hoch dieser Anteil ist und ob er sich unter bestimmten Bedingungen verringert, erfahren Sie direkt bei der SVS.

Krankengeld und Ausfallzeit für Selbständige

Wichtiger als der Selbstbehalt ist für viele Selbständige die Frage, wie sie die Zeit nach der Operation finanziell überbrücken. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeber, der das Entgelt weiterzahlt. Ob und ab wann Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erhalten, hängt von Ihrer Versicherungssituation ab, etwa davon, ob Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bei einer ästhetischen Operation sollten Sie grundsätzlich damit rechnen, die Ausfallzeit selbst zu tragen. Planen Sie Aufträge, Vertretung und Rücklagen deshalb früh ein. Wie die Situation für Angestellte aussieht, beschreibt der Beitrag zum Krankenstand nach einer Brust-OP.

Selbständige Frau plant am Schreibtisch ihre Ausfallzeit nach der Brust-OP

Was bei der BVAEB anders sein kann

Auch bei der BVAEB ist für viele Leistungen ein Kostenanteil vorgesehen. Für die Brust-OP selbst gilt wie bei den anderen Trägern: Eine medizinisch begründete Operation braucht in der Regel eine Bewilligung, eine ästhetische Operation bezahlen Sie privat. Klären Sie bei einer geplanten Kassenleistung früh, welche Unterlagen die BVAEB verlangt und wie lange die Prüfung ungefähr dauert.

Beamtinnen und Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst sollten zusätzlich die dienstrechtliche Seite bedenken. Eine Dienstverhinderung nach einem Eingriff wird gegenüber der Dienstbehörde gemeldet und nachgewiesen. Ob bei einer rein ästhetischen Operation Besonderheiten gelten, erfragen Sie am besten vertraulich bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrer Personalvertretung, bevor Sie einen Termin fixieren.

Wahlarzt, Privatklinik und Zusatzversicherung

Viele Brustoperationen in Wien finden bei Wahlärztinnen und Wahlärzten oder in Privatkliniken statt. Für eine bewilligte Kassenleistung können Sie bei einem Wahlarzt eine teilweise Rückerstattung beantragen. Das gilt grundsätzlich auch für Versicherte der SVS und der BVAEB, die genaue Berechnung richtet sich aber nach den Tarifen Ihres Trägers. Reichen Sie Honorarnote und Befunde vollständig ein. Mehr dazu im Beitrag Wahlarzt in Wien: Honorarnote und Rückerstattung.

Eine private Zusatzversicherung kann einen Teil der Kosten bei medizinisch notwendigen Eingriffen abdecken, etwa die Sonderklasse im Spital. Ästhetische Operationen sind in den meisten Verträgen ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Polizze, bevor Sie sich auf eine Übernahme verlassen. Hintergründe liefert der Beitrag zu Privatversicherung und Sonderklasse in Österreich.

So stellen Sie die Anfrage beim Träger

Steht eine medizinisch begründete Operation im Raum, lohnt sich ein strukturierter Weg. Lassen Sie sich zuerst von Ihrer Hausärztin oder Ihrer Fachärztin untersuchen und die Beschwerden dokumentieren. Bei einer sehr großen Brust gehören dazu oft Befunde aus Orthopädie oder Dermatologie und eine Beschreibung bisheriger Behandlungen, etwa Physiotherapie oder ein gut angepasster BH. Die plastische Chirurgin oder der plastische Chirurg erstellt anschließend eine Stellungnahme mit der geplanten Operation.

Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrem Träger ein, bei der SVS ebenso wie bei der BVAEB in der Regel über die zuständige Landesstelle. Fragen Sie nach, ob eine Untersuchung beim Chefarzt oder bei der Chefärztin vorgesehen ist. Bewahren Sie Kopien aller Dokumente auf und notieren Sie, wann Sie was eingereicht haben. Bei einer Ablehnung erhalten Sie auf Antrag einen Bescheid, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können.

Checkliste vor der Brust-OP für SVS- und BVAEB-Versicherte

  • Bei Ihrem Träger nachfragen, ob für Ihre Situation eine Kostenübernahme grundsätzlich denkbar ist
  • Befunde, Fotos und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte sammeln, wenn eine medizinische Indikation im Raum steht
  • Die Bewilligung abwarten, bevor Sie einen verbindlichen OP-Termin fixieren
  • Kostenanteile für Untersuchungen und Nachsorge einplanen
  • Ausfallzeit, Einkommen und Vertretung organisieren, besonders als Selbständige
  • Als Bedienstete im öffentlichen Dienst dienstrechtliche Fragen vorab klären
  • Die Bedingungen einer Zusatzversicherung schriftlich bestätigen lassen

Unabhängig vom Träger gilt für ästhetische Eingriffe das Österreichische Schönheitsoperationengesetz mit seinen Vorgaben zu Aufklärung und Wartefrist. Diese Regeln sind für alle Patientinnen gleich.

Versicherungsunterlagen und Befunde für den Antrag auf Kostenübernahme

Beratung zur Brust-OP in Wien

Welche Leistungen Ihr Träger übernimmt, ist nur ein Teil der Entscheidung. Genauso wichtig ist eine fachärztliche Einschätzung, ob eine Operation für Sie sinnvoll ist und welche Technik in Frage kommt. Auf brustopwien.net finden Sie Informationen, die Sie auf das Gespräch mit Fachärztinnen und Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie in Wien vorbereiten.

Weitere Beiträge zu Kosten, Kassen und Abläufen finden Sie in der Kategorie Kosten und Beratung. Für eine persönliche Anfrage nutzen Sie das Kontaktformular und geben Sie an, bei welchem Träger Sie versichert sind. So lässt sich das Erstgespräch gezielt vorbereiten.

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