Wahlarzt in Wien: Honorarnote, Rueckerstattung und Zusatzversicherung bei einer Brust-OP

Kosten & Beratung

Wer in Wien eine Brustoperation plant, landet fast zwangsläufig bei einem Wahlarzt. Fast alle plastischen Chirurginnen und Chirurgen im ästhetischen Bereich arbeiten ohne Kassenvertrag. Das ändert nichts an der Qualifikation, aber alles am Ablauf der Bezahlung: Sie zahlen zuerst selbst und reichen anschließend ein.

Ob und wie viel danach zurückkommt, hängt an einer einzigen Frage, und diese Frage wird oft zu spät gestellt. Der folgende Überblick beschreibt den Ablauf in Österreich. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich Ihr Versicherungsträger.

Honorarnote und Einreichung beim Versicherungstraeger

Wahlarzt, Vertragsarzt, Privatarzt

Die Begriffe werden vermischt, bedeuten aber Unterschiedliches.

Vertragsarzt hat einen Vertrag mit Ihrem Versicherungsträger. Die Abrechnung läuft direkt über die e-card, Sie zahlen nichts.

Wahlarzt hat keinen solchen Vertrag. Sie erhalten eine Honorarnote, zahlen diese und können sie anschließend bei Ihrem Träger einreichen. Bei erstattungsfähigen Leistungen wird ein Teil rückerstattet.

Privatarzt im engeren Sinn rechnet ausschließlich privat ab, ohne dass eine Einreichung vorgesehen wäre.

Für die Praxis heißt das: Die Bezeichnung auf dem Praxisschild sagt Ihnen noch nicht, ob Sie etwas zurückbekommen. Das entscheidet die Leistung, nicht der Titel.

Die entscheidende Frage: liegt eine medizinische Indikation vor

Dies ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen.

Rein ästhetische Eingriffe ohne medizinischen Grund werden von der sozialen Krankenversicherung in Österreich nicht übernommen. Das gilt für die Kosten insgesamt und damit auch für den Wahlarztanteil. Eine Honorarnote für eine ästhetische Brustvergrößerung einzureichen führt zu keiner Erstattung, weil die Leistung selbst nicht im Leistungskatalog steht.

Besteht dagegen eine medizinische Indikation, ist die Leistung grundsätzlich erstattungsfähig, und dann greift die Wahlarztregelung. Ob eine solche Indikation vorliegt, ist eine medizinische Beurteilung und wird vom Versicherungsträger geprüft, nicht von der behandelnden Praxis allein zugesagt.

Praktische Konsequenz: Klären Sie diese Frage vor dem Eingriff, schriftlich, mit Ihrem Träger. Eine mündliche Auskunft am Telefon hilft Ihnen später nicht weiter. Wie Sie den Kostenvoranschlag dafür aufbereiten, beschreibt unser Beitrag zum Kostenvoranschlag für eine Brust-OP in Wien.

Wie die Rückerstattung berechnet wird

Bei erstattungsfähigen Leistungen erstattet der Träger nicht den Betrag der Honorarnote, sondern einen Anteil dessen, was er einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte. In der Regel liegt dieser Anteil bei bis zu 80 Prozent des Vertragstarifs.

Das führt zu einem Effekt, der viele überrascht: Weil Wahlarzthonorare in der Regel deutlich über dem Vertragstarif liegen, ist der tatsächlich erstattete Anteil an der bezahlten Rechnung meist erheblich kleiner als 80 Prozent. Die Prozentzahl bezieht sich auf den Kassentarif, nicht auf Ihre Rechnung.

Die konkrete Höhe hängt vom Träger und von der Leistung ab. Fragen Sie gezielt danach, mit welchem Erstattungsbetrag Sie für Ihre Leistung rechnen können, statt sich auf die allgemeine Prozentangabe zu verlassen.

Unterlagen fuer die Einreichung nach einer Wahlarztbehandlung

Die Einreichung Schritt für Schritt

Wenn eine Erstattung infrage kommt, gehen Sie so vor:

  • Vollständige Honorarnote verlangen. Sie muss die erbrachten Leistungen einzeln ausweisen, mit Datum, Diagnose beziehungsweise Anlass und dem Vermerk, dass sie bezahlt wurde.
  • Zahlungsnachweis beilegen, falls die Bezahlung nicht auf der Note vermerkt ist.
  • Zuweisung oder Befunde ergänzen, die die medizinische Indikation belegen.
  • Fristgerecht einreichen. Es gelten Einreichfristen; reichen Sie zeitnah ein, statt Rechnungen zu sammeln.
  • Kopien behalten. Von allem, auch von der Honorarnote selbst.

Anästhesie und Klinik rechnen häufig getrennt ab. Jede dieser Rechnungen wird eigenständig beurteilt, also reichen Sie sie auch alle ein, nicht nur die des Operateurs.

Was in einer Honorarnote stehen muss

Eine unvollständige Honorarnote ist der häufigste Grund, warum eine Einreichung zurückkommt oder sich verzögert. Prüfen Sie das Dokument, bevor Sie die Ordination verlassen, statt es später per Mail nachzufordern.

  • Ihre Daten: vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum und Versicherungsnummer.
  • Daten der Ärztin oder des Arztes samt Fachgebiet und der Angabe, dass es sich um eine Wahlarztleistung handelt.
  • Behandlungsdatum, und zwar jedes einzelne, nicht nur der Zeitraum.
  • Die Leistungen im Einzelnen, nachvollziehbar bezeichnet. Eine Sammelposition wie Operation Brust ohne weitere Aufschlüsselung reicht für eine Beurteilung nicht aus.
  • Diagnose oder Anlass der Behandlung.
  • Betrag je Position und Gesamtsumme.
  • Zahlungsvermerk oder ein beigelegter Zahlungsnachweis.

Fehlt eine dieser Angaben, bitten Sie um eine korrigierte Note. Das ist ein üblicher Vorgang und kein Misstrauensbeweis. Für Ihre eigenen Unterlagen gilt dasselbe wie für alle Dokumente rund um den Eingriff: geordnet aufbewahren, digital sichern und griffbereit halten, solange die Sache nicht abgeschlossen ist.

Private Zusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung ist eine getrennte Ebene und folgt eigenen Bedingungen. Zwei Punkte sind dabei durchgängig relevant.

Erstens schließen viele Verträge rein ästhetische Eingriffe ausdrücklich aus. Das steht in den Versicherungsbedingungen und nicht im Werbematerial.

Zweitens verlangen die meisten Versicherer eine Deckungszusage vor dem Eingriff. Wer erst nach der Operation einreicht, hat einen deutlich schwächeren Stand, auch wenn die Leistung grundsätzlich gedeckt wäre.

Holen Sie die Deckungszusage schriftlich ein, mit dem Kostenvoranschlag und der ärztlichen Begründung als Beilage, und warten Sie die Antwort ab, bevor Sie einen Operationstermin fixieren. Weitere Hinweise zum finanziellen Rahmen finden Sie unter Kosten und Beratung.

Steuer und Absetzbarkeit

Ob Aufwendungen für eine Operation steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, hängt ebenfalls an der medizinischen Notwendigkeit und an Ihrer persönlichen Situation. Das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für die Ordination.

Bewahren Sie unabhängig davon alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und ärztlichen Bestätigungen auf. Ohne Belege ist jede spätere Prüfung aussichtslos, egal wie die Beurteilung ausfällt. Zur Umsatzsteuerfrage bei ästhetischen Eingriffen finden Sie Hinweise in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer bei einer ästhetischen Brust-OP.

Vorbereitung statt Nachbereitung

Brustopwien.net bündelt Informationen zum österreichischen Rahmen rund um Brustoperationen: Kosten, Zuständigkeiten, Recht und Abläufe in Wien. Die Erfahrung aus der Beratungspraxis ist eindeutig: Wer die Frage nach der Erstattung vor dem Eingriff klärt, hat danach keine Überraschung. Wer sie nachher stellt, hat sie fast immer.

Bevor Sie einen Termin fixieren, holen Sie den detaillierten Kostenvoranschlag ein, klären Sie die Indikationsfrage schriftlich mit Ihrem Träger und, falls vorhanden, die Deckungszusage der Zusatzversicherung. Eine Übersicht zu Verfahren finden Sie unter Brustvergrößerung, allgemeine Fragen beantworten wir über unser Kontaktformular. Eine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung im Einzelfall ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einer ästhetischen Brust-OP etwas zurück?

Bei einem rein ästhetischen Eingriff ohne medizinische Indikation in aller Regel nicht. Die Wahlarztregelung greift nur bei Leistungen, die grundsätzlich erstattungsfähig sind.

Wie hoch ist die Rückerstattung beim Wahlarzt?

Üblicherweise bis zu 80 Prozent des Betrags, den der Träger einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte. Bezogen auf die tatsächlich bezahlte Honorarnote fällt der Anteil meist deutlich geringer aus.

Muss ich vor dem Eingriff mit meinem Träger sprechen?

Es ist dringend zu empfehlen, und zwar schriftlich. Eine nachträgliche Klärung ändert an der Beurteilung nichts mehr und kostet nur Zeit.

Was, wenn die Zusatzversicherung ablehnt?

Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben und prüfen Sie sie gegen Ihre Versicherungsbedingungen. Ob ein Widerspruch Aussicht hat, ist eine Frage für eine rechtliche Beratung.

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