Bruststraffung nach starkem Gewichtsverlust in Österreich: wann die ÖGK zahlt und wie der Weg in Wien aussieht

Kosten & Beratung

Wenn nach dem Abnehmen die Haut bleibt

Wer viel Gewicht verloren hat, ob durch eine Ernährungsumstellung oder nach einer Magenoperation, erlebt oft eine zwiespältige Situation. Die Gesundheit hat sich verbessert, aber die Haut hat sich nicht im gleichen Maß zurückgebildet. An der Brust zeigt sich das als deutlich abgesunkene, leere Brust mit tief stehender Brustwarze und überschüssiger Haut, die bis in die Unterbrustfalte und zur Seite reicht. Viele Frauen leiden darunter körperlich und seelisch.

In Österreich stellt sich dann schnell die Frage, ob eine Bruststraffung nach Gewichtsverlust eine Kassenleistung sein kann oder ob sie als ästhetischer Eingriff privat bezahlt werden muss. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Dieser Beitrag erklärt, wovon die Entscheidung der ÖGK abhängt, welche Unterlagen helfen und wie der Weg in Wien typischerweise aussieht.

Ästhetisch oder medizinisch notwendig

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen, die zur Behandlung einer Krankheit notwendig sind. Eine Bruststraffung, die vor allem das Aussehen verbessern soll, gilt als ästhetisch und wird nicht bezahlt. Anders kann es aussehen, wenn die überschüssige Haut selbst zu Beschwerden mit Krankheitswert führt. Typische Beispiele sind:

  • wiederkehrende Entzündungen, Pilzinfektionen oder offene Stellen in der Unterbrustfalte, die trotz Behandlung immer wieder auftreten
  • Hautreizungen und Ekzeme durch ständige Reibung und Feuchtigkeit
  • dokumentierte Behandlungen durch Hausärztin oder Dermatologen über einen längeren Zeitraum

Rücken- oder Nackenschmerzen spielen bei der Bruststraffung nach Gewichtsverlust meist eine geringere Rolle als bei der Brustverkleinerung, weil die Brust nach dem Abnehmen eher leer als schwer ist. Wie die ÖGK bei der Reduktion vorgeht, beschreibt der Beitrag Brustverkleinerung auf Kasse in Österreich.

Was die ÖGK vor einer Bewilligung prüft

Eine Straffung auf Kassenkosten braucht eine chefärztliche Bewilligung vor dem Eingriff. Der chefärztliche Dienst prüft die Unterlagen und entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht. Erfahrungsgemäß achtet er vor allem auf diese Punkte:

Stabiles Gewicht

Das Gewicht sollte über einen längeren Zeitraum stabil sein. Nach einer Magenoperation empfehlen Chirurginnen und Chirurgen in der Regel, mit straffenden Eingriffen zu warten, bis die Abnahme abgeschlossen ist und sich das Gewicht eingependelt hat. Das hat auch medizinische Gründe: Nimmt man nach der Straffung weiter deutlich ab, hängt die Brust erneut.

Dokumentierte Beschwerden

Ein Arztbrief, in dem steht, dass Hautprobleme bestehen, reicht meist nicht. Hilfreich sind Befunde über einen längeren Zeitraum, aus denen hervorgeht, welche Behandlungen versucht wurden und dass die Beschwerden trotzdem wiederkehren. Fotos der betroffenen Hautstellen können die Befunde ergänzen.

Allgemeiner Gesundheitszustand

Nach starkem Gewichtsverlust, besonders nach einer bariatrischen OP, fehlen dem Körper manchmal Eiweiß, Eisen oder Vitamine. Für die Wundheilung ist ein ausgeglichener Nährstoffstatus wichtig. Vor dem Eingriff werden deshalb häufig Blutwerte kontrolliert.

Ärztin dokumentiert Hautbefunde in der Unterbrustfalte nach Gewichtsverlust

Der typische Weg in Wien

In Wien gibt es zwei Wege, die sich in Wartezeit und Kosten deutlich unterscheiden:

WegAblaufWas Sie beachten sollten
Öffentliches Spital mit plastischer ChirurgieZuweisung, Ambulanztermin, Antrag auf Bewilligung, OP-TerminLange Wartezeiten sind üblich, die Kosten trägt bei Bewilligung die Kasse
Wahlarzt mit Privatklinik oder BelegspitalBeratung, Befundsammlung, Antrag, Eingriff privat organisiertKürzere Wartezeit, Honorar und Klinikkosten zahlen Sie zunächst selbst, eine Rückerstattung ist nur teilweise möglich

Wie die Rückerstattung bei Wahlärzten funktioniert und welche Rolle eine Zusatzversicherung spielt, erklärt der Beitrag Wahlarzt in Wien. Allgemeine Informationen zur Kostenübernahme finden Sie im Beitrag Zahlt die Krankenkasse (ÖGK) eine Brust-OP?.

Wenn die Kasse ablehnt

Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können einen Bescheid verlangen und dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Das ist für Versicherte kostenfrei, braucht aber Zeit und gute Unterlagen. Manchmal lohnt es sich, nach einigen Monaten mit ergänzenden Befunden einen neuen Antrag zu stellen. Unterstützung bei der Frage, ob sich ein Rechtsweg lohnt, bieten die Arbeiterkammer und die Patientenanwaltschaft.

Viele Frauen entscheiden sich nach einer Ablehnung für eine private Straffung. Dann gilt das Ästhetik-Operationsgesetz mit seinen Regeln zu Aufklärung, Bedenkzeit und Kostenvoranschlag.

Was eine Straffung nach Gewichtsverlust besonders macht

Eine Bruststraffung nach starkem Abnehmen ist oft aufwendiger als eine Straffung nach Schwangerschaft. Die Haut ist weniger elastisch, das Gewebe hat an Volumen verloren, und die Hautüberschüsse reichen häufig bis zur Seite unter die Achsel. Je nach Befund wird besprochen:

  • eine Straffung mit T-Schnitt oder verlängerter Schnittführung zur Seite
  • eine Straffung mit Eigengewebe, bei der vorhandenes Gewebe zur Formung des oberen Brustpols genutzt wird
  • eine Straffung mit Implantat, wenn zu wenig Volumen vorhanden ist; der Implantatanteil ist dann in der Regel keine Kassenleistung
  • die Kombination mit einer Straffung am Rücken oder an den Oberarmen, die meist in getrennten Eingriffen erfolgt

Narben sind bei diesen Eingriffen länger als bei einer klassischen Straffung. Die Wundheilung kann mehr Zeit brauchen, und kleinere Wundheilungsstörungen an den Schnittpunkten kommen häufiger vor.

Planung einer Bruststraffung mit Markierungen nach starkem Gewichtsverlust

Unterlagen für Ihr Erstgespräch

  • Verlauf Ihres Gewichts, idealerweise mit Angaben aus den letzten ein bis zwei Jahren
  • Befunde zu Hautproblemen und bisherigen Behandlungen
  • OP-Bericht, falls Sie eine Magenoperation hatten
  • aktuelle Blutwerte und Ihre Medikamentenliste

Beratung zur Bruststraffung in Wien

In unserer Ordination sehen wir uns Ihre Ausgangslage genau an und sagen Ihnen offen, ob aus unserer Sicht ein Antrag bei der ÖGK Aussicht hat oder ob der Eingriff als ästhetisch eingestuft wird. Wir erklären, welche Schnittführung für Ihre Haut in Frage kommt und wie lange die Erholung dauert. Bei einem Antrag unterstützen wir Sie mit einem ausführlichen Befund. Alles zum Eingriff selbst finden Sie auf unserer Seite zur Bruststraffung, einen Beratungstermin vereinbaren Sie über die Kontaktseite.

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