Vorher-Nachher-Fotos und Datenschutz in Österreich: Ihre Rechte an Bildern und Unterlagen

Kosten & Beratung

Ihre Bilder, Ihre Daten: Was geschieht damit in einer Wiener Praxis?

Zu jeder Brustoperation gehört eine Fotodokumentation. Diese Aufnahmen entstehen vor dem Eingriff, oft während der Planung, und dann wieder bei den Kontrollterminen. Die Fotografien zeigen den unbekleideten Oberkörper und gelten daher als besonders sensible Gesundheitsdaten. Sie unterliegen strengen Regeln. Viele Patientinnen unterschreiben das zugehörige Formular im Vorbeigehen und verstehen später nicht mehr, wozu sie zugestimmt haben.

Dieser Beitrag erklärt, warum Fotos angefertigt werden, welche Rechte Sie in Österreich daran haben und worin sich Dokumentation und Werbung unterscheiden. Er gibt auch Informationen darüber, wie Sie eine einmal erteilte Zustimmung zurücknehmen können. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, unterstützt Sie aber bei der Formulierung der relevanten Fragen.

Kamera und Aufnahmeraum fuer die medizinische Fotodokumentation

Warum fotografiert wird

Die Fotodokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung und kann nicht weggelassen werden. Sie erfüllt gleichzeitig mehrere Funktionen:

  • Planung: Asymmetrien, Brustwarzenposition und Hautqualität lassen sich am Bild in Ruhe vermessen und vergleichen.
  • Verlaufskontrolle: Veränderungen über Monate sind aus der Erinnerung nicht beurteilbar, aus dem Bildvergleich schon.
  • Dokumentation: Der Ausgangsbefund wird nachvollziehbar festgehalten, was bei späteren Fragen beiden Seiten dient.
  • Qualitätssicherung: Operateure werten ihre eigenen Ergebnisse aus, um Technik und Auswahl zu verbessern.

Standardisierte Bedingungen sind dabei wichtiger, als es scheint. Gleiche Entfernung, gleicher Hintergrund, gleiches Licht und dieselbe Körperhaltung machen den Unterschied zwischen einem verwertbaren Vergleich und einem täuschenden Eindruck. Wie stark Aufnahmebedingungen die Wirkung verändern, wird beim Betrachten fremder Bilder oft unterschätzt. Zur Einordnung fremder Aufnahmen passt der Beitrag zu Erfahrungen mit der Brust-OP in Wien.

Zwei getrennte Einwilligungen

Hier liegt der Punkt, den Sie kennen sollten: Die Fotodokumentation zur Behandlung und die Verwendung von Bildern zu Werbezwecken sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Sie erfordern daher zwei getrennte Zustimmungen.

Die erste Dokumentation zur Behandlung ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Behandlungsführung. Die zweite Dokumentation, die in Form einer Veröffentlichung auf einer Website, in sozialen Medien oder in Broschüren erfolgt, ist freiwillig und darf keine Bedingung für die Behandlung sein. Wenn Ihnen jemand ein Formular vorlegt, das beides zusammenfasst, sollten Sie nach der Trennung der beiden Dokumentationen fragen. Eine Ablehnung der Veröffentlichung darf keinerlei Nachteil für Sie haben.

Was das Datenschutzrecht in Österreich vorsieht.

Gesundheitsdaten gehören nach der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und genießen erhöhten Schutz. Ergänzt wird das durch das österreichische Datenschutzgesetz und durch die ärztliche Verschwiegenheitspflicht, die im Ärztegesetz geregelt ist. Daraus ergeben sich für Sie konkrete Ansprüche:

  • Auskunft: Sie können erfahren, welche Daten und Bilder gespeichert sind und wer Zugriff hat.
  • Kopie: Sie können eine Kopie Ihrer Unterlagen und Aufnahmen verlangen.
  • Berichtigung: Falsche Angaben in der Akte müssen korrigiert werden.
  • Widerruf: Eine Einwilligung zur Veröffentlichung können Sie jederzeit zurückziehen, ohne Begründung.
  • Beschwerde: Sie können sich an die Datenschutzbehörde wenden.

Ein Widerruf wirkt für die Zukunft. Bilder, die bereits verbreitet wurden, lassen sich praktisch nicht vollständig zurückholen, insbesondere wenn sie geteilt oder gespeichert wurden. Diese Tatsache ist der stärkste Grund, bei der Werbeeinwilligung von vornherein zurückhaltend zu sein.

Von der Löschung ausgenommen ist die Behandlungsdokumentation selbst. Sie unterliegt gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die in Österreich üblicherweise mindestens zehn Jahre betragen, bei Implantaten teils länger. Ihre Akte kann daher nicht auf Wunsch gelöscht werden, solange die Frist läuft. Dies schützt Sie im Streitfall.

Patientin liest eine Einwilligungserklaerung

Beim Einwilligung zur Veröffentlichung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Bilder zur Darstellung von Ergebnissen freizugeben, sollten Sie das Formular sorgfältig lesen. Es sollten explizit folgende Punkte geregelt sein:

  • Welche konkreten Bilder betroffen sind, sollte nicht pauschal für alle gelten.
  • Auf welchen Kanälen Sie erscheinen dürfen, beispielsweise auf der Website oder auf sozialen Medien?
  • Ob die Weitergabe an Dritte, wie etwa Hersteller oder Fachpublikationen, erlaubt ist.
  • Ob die Verwendung im Ausland vorgesehen ist?
  • Wie lange die Zustimmung gültig ist und wie der Widerruf durchgeführt wird.
  • Welche Maßnahmen zur Entfernung von Kennzeichen ergreifen wir?

Zum letzten Punkt eine Anmerkung aus der Praxis: Ein schwarzer Balken über den Augen macht niemanden anonym, wenn Tätowierungen, Muttermale, Narben oder Schmuck sichtbar bleiben. Wenn Sie unerkannt bleiben möchten, sollten Sie diese Details einzeln berücksichtigen. Bitte bestehen Sie auch darauf, die konkrete Auswahl vor der Veröffentlichung zu sehen.

Vorsicht bei sozialen Medien

Eine Freigabe für Plattformen unterscheidet sich von einer Freigabe für die eigene Website. Inhalte werden dort geteilt, kopiert und weiterverbreitet, wodurch die Kontrolle über die Verbreitung schnell verloren geht. Manche Plattformen speichern zudem Inhalte außerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie überhaupt zustimmen, dann ist es besser, dies eingeschränkt auf die Website der Praxis zu tun.

Wenn Sie selbst fotografieren möchten

Viele Patientinnen erstellen eine eigene Bildreihe, um den Verlauf zu Hause zu verfolgen. Das ist sinnvoll, da Veränderungen über Wochen im Spiegel kaum auffallen, im Vergleich zweier Aufnahmen aber deutlich werden. Um die Bilder brauchbar zu machen, beachten Sie einige Regeln:

  • Immer dieselbe Tageszeit und dasselbe Licht, am besten Tageslicht ohne direkte Sonne
  • Derselbe Abstand und dieselbe Kamerahöhe, Markierung am Boden hilft
  • Neutraler Hintergrund, keine gemusterte Wand.
  • Arme locker hängend, Schultern entspannt, gerader Stand
  • Drei Ansichten: von vorn und von beiden Seiten.
  • Datum im Dateinamen einfügen, um die Reihenfolge beizubehalten.

Bewusst speichern Sie diese Aufnahmen dort, wo sie nicht automatisch in die Cloud oder in eine geteilte Galerie wandern. Viele Geräte laden Bilder standardmäßig hoch, und eine geteilte Familiengalerie ist der falsche Ort dafür. Ein passwortgeschützter Ordner auf dem Gerät reicht in den meisten Fällen.

Zum Kontrolltermin sind diese Bilder eine wertvolle Hilfe. Sie zeigen den Verlauf zwischen den Terminen, den sonst niemand dokumentiert. Dadurch werden Beobachtungen überprüfbar, die ansonsten nur als Eindruck geschildert werden können.

Wenn Bilder ohne Ihre Erlaubnis verwendet wurden,

Sollten Sie Aufnahmen von sich entdecken, ohne dass Sie explizit zugestimmt haben, ist der weitere Vorgehen schwierig:

  • Dokumentieren Sie den Fund mit Datum, Adresse und einem Bildschirmfoto.
  • Fordern Sie die Einrichtung schriftlich auf, die betreffende Sache zu entfernen, und setzen Sie eine Frist.
  • Verlangen Sie gleichzeitig Auskunft darüber, wo die Bilder sonst noch verwendet wurden.
  • Bleibt eine Reaktion aus, wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde.
  • Zusätzlich zu den vorhandenen Stellen gibt es im Gesundheitsbereich spezielle Positionen für den Umgang mit Beschwerden.

Welche Ansprechpartner in Wien für Beschwerden zuständig sind, beschreibt der Beitrag zur Patientenanwaltschaft und den Beschwerdewegen. Für die Prüfung der Qualifikation einer Ärztin oder eines Arztes ist der Text zur Ärzteliste und Ärztekammer hilfreich.

Wie wir mit Ihren Aufnahmen umgehen

Bei uns werden Behandlungsdokumentation und die Freigabe für Werbung grundsätzlich getrennt eingeholt. Die Dokumentation dient zur Behandlung, während die Veröffentlichung freiwillig ist. Eine Ablehnung ändert nichts am Ablauf, den Terminen oder den Preisen.

Aufnahmen werden auf Systemen innerhalb der Praxis gespeichert. Der Zugriff ist auf das Behandlungsteam beschränkt, und wir geben keine Bilder an Hersteller oder Dritte weiter. Wenn Sie eine Kopie Ihrer Aufnahmen möchten, erhalten Sie diese. Wenn Sie eine bereits erteilte Freigabe zurückziehen möchten, genügt dazu eine formlose Nachricht.

Bei einem Beratungstermin für eine Brustvergrößerung oder eine Brustformkorrektur gehen wir das Einwilligungsformular gemeinsam durch und beantworten Ihre Fragen dazu, bevor Sie unterschreiben. Mehr über unsere Arbeitsweise steht unter Über uns, einen Termin vereinbaren Sie über das Kontaktformular.

Das Wichtigste in Kürze

Die Fotodokumentation gehört zur Behandlung, während die Veröffentlichung einer getrennten Zustimmung bedarf. Die Werbefreigabe ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. Sie haben Anspruch auf Auskunft und Kopie. Die eigentliche Akte unterliegt Aufbewahrungsfristen und wird nicht auf Wunsch gelöscht. Bei sozialen Medien ist Zurückhaltung angebracht, da sich Verbreitung dort nicht zurücknehmen lässt.

Lesen Sie das Formular gründlich durch, bevor Sie es unterschreiben. Lassen Sie sich zudem die Auswahl der Bilder zeigen. Beide Schritte sollten jeweils zehn Minuten in Anspruch nehmen. Diese Aufwand erspart Ihnen im Zweifel viel mehr Zeit und Ärger.

Ähnliche Artikel

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihre individuellen Fragen und Wünsche.

Kostenlos anfragen