Bedenkzeit vor einer ästhetischen Brust-OP in Österreich: was das ÄsthOpG vorschreibt

Kosten & Beratung

Warum das Gesetz eine Pause vorschreibt

Eine ästhetische Brustoperation ist medizinisch nicht notwendig. Sie ist eine Entscheidung, die Sie treffen, weil Sie sie treffen möchten. Genau deshalb behandelt das österreichische Recht sie anders als eine Blinddarmoperation: Es schützt Sie nicht nur vor fehlerhafter Behandlung, sondern auch vor einer übereilten Zustimmung.

Das Bundesgesetz über die Durchführung ästhetischer Behandlungen und Operationen, kurz ÄsthOpG, regelt diesen Bereich seit 2013. Ein zentraler Baustein darin ist der zeitliche Abstand zwischen Aufklärung und Einwilligung. Sie sollen nicht am selben Tag informiert werden und unterschreiben.

Der Hintergrund ist nachvollziehbar. Ein Beratungsgespräch ist eine emotionale Situation. Sie sitzen jemandem gegenüber, der Ihnen ein Ergebnis in Aussicht stellt, das Sie sich wünschen. Die Fähigkeit, in diesem Moment nüchtern über Risiken nachzudenken, ist bei den meisten Menschen eingeschränkt. Ein paar Tage Abstand verändern das.

Was die Aufklärung enthalten muss

Die Aufklärung ist keine Formsache und nicht mit dem Überreichen eines Formulars erledigt. Sie muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen, in verständlicher Sprache, und sie muss so ausführlich sein, dass Sie danach eine informierte Entscheidung treffen können.

  • Die Art des Eingriffs und der geplante Ablauf
  • Realistisch erreichbare Ergebnisse und deren Grenzen
  • Risiken, mögliche Komplikationen und Folgeeingriffe
  • Alternativen, einschließlich der Möglichkeit, nichts zu tun
  • Der zu erwartende Heilungsverlauf und Ausfallzeiten
  • Die voraussichtlichen Kosten, auch für mögliche Nachbehandlungen

Die Aufklärung ist zu dokumentieren, und Sie haben Anspruch darauf, die Unterlagen zu erhalten. Nehmen Sie diesen Anspruch wahr. Ein Bogen, den Sie zu Hause in Ruhe lesen, wirkt anders als einer, der Ihnen im Sprechzimmer vorgelegt wird.

Die Frist zwischen Aufklärung und Zustimmung

Zwischen dem Aufklärungsgespräch und Ihrer Einwilligung muss Zeit liegen. Wie lang diese Frist ausfällt, hängt vom Eingriff und von Ihrem Alter ab, und für Jugendliche gelten strengere Vorgaben als für Erwachsene.

Diesen Punkt sollten Sie sich für Ihren konkreten Fall bestätigen lassen, statt sich auf allgemeine Angaben aus dem Internet zu verlassen. Fragen Sie direkt: Wie lange ist die gesetzliche Frist für diesen Eingriff bei mir, ab wann läuft sie, und wann darf ich frühestens unterschreiben? Eine seriöse Ordination beantwortet das ohne Zögern, weil sie diese Fristen ohnehin einhalten muss.

Zu den Regeln für jüngere Patientinnen haben wir die Einzelheiten in Altersgrenze für Brustoperationen in Österreich zusammengefasst.

Aufklaerungsbogen und Kalender auf einem Beratungstisch

Was die Bedenkzeit praktisch bringt

Aus der gesetzlichen Pflicht lässt sich etwas Nützliches machen, statt sie als Verzögerung zu erleben. Die Tage dazwischen sind der beste Zeitpunkt für die Dinge, die im Gespräch untergehen.

Den Aufklärungsbogen zweimal lesen. Beim ersten Mal überfliegen die meisten Menschen die Risikoliste. Beim zweiten Mal entstehen die Fragen, die im Gespräch niemandem einfallen.

Den Kostenvoranschlag durchrechnen. Nicht nur die Summe, sondern was enthalten ist und was nicht. Worauf dabei zu achten ist, steht in Kostenvoranschlag richtig lesen und vergleichen.

Eine Zweitmeinung einholen. Die Frist gibt Ihnen dafür ohnehin Zeit. Wie Sie dabei vorgehen, beschreiben wir in Zweitmeinung vor einer Brust-OP in Wien.

Mit jemandem sprechen, der nichts verkauft. Eine Freundin, die Hausärztin, der Partner. Nicht, um sich die Entscheidung abnehmen zu lassen, sondern um sie einmal laut auszusprechen.

Die Organisation prüfen. Wer holt Sie ab, wer betreut Sie in den ersten Tagen, wie regeln Sie den Krankenstand. Wenn diese Fragen offen sind, ist der Termin womöglich zu früh angesetzt.

Wer aufklären darf

Die Aufklärung ist eine ärztliche Aufgabe und keine Aufgabe der Rezeption oder einer Beraterin ohne medizinische Ausbildung. Das klingt selbstverständlich und ist es in der Praxis nicht immer.

In manchen Einrichtungen findet ein erstes Gespräch mit nichtärztlichem Personal statt, in dem Leistungen und Preise erklärt werden. Das ist zulässig, solange es als Vorgespräch gekennzeichnet ist und die eigentliche Aufklärung danach durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt. Problematisch wird es, wenn das Verkaufsgespräch die Aufklärung ersetzt.

Aufklären soll außerdem möglichst die Person, die den Eingriff durchführt, oder jemand mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation. Wenn Sie nicht sicher sind, wer Sie operieren wird, fragen Sie ausdrücklich danach. Es ist Ihr gutes Recht, die operierende Person vor dem Eingriff kennengelernt zu haben, und es ist ein schlechtes Zeichen, wenn diese Frage ausweichend beantwortet wird.

Achten Sie auch darauf, ob im Gespräch Raum für Ihre Fragen bleibt. Eine Aufklärung, die aus einem Vortrag besteht und mit der Bitte um eine Unterschrift endet, erfüllt ihren Zweck nicht, selbst wenn formal alle Punkte genannt wurden.

Die Einwilligung gehört schriftlich festgehalten

Ihre Zustimmung wird dokumentiert, und Sie sollten eine Kopie davon erhalten. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob das Dokument den Eingriff beschreibt, über den Sie gesprochen haben, und ob die Angaben zu Größe, Technik und Seite korrekt sind.

Ergänzungen sind erlaubt. Wenn im Gespräch etwas zugesagt wurde, das im Bogen nicht steht, lassen Sie es handschriftlich ergänzen und von beiden Seiten abzeichnen. Mündliche Zusagen sind später schwer zu belegen, und der Aufwand dafür beträgt zwei Minuten.

Ein Punkt, der oft fehlt: Was geschieht, wenn sich während des Eingriffs eine Abweichung vom Plan ergibt. Klären Sie, welcher Spielraum vereinbart ist und was ausdrücklich nicht ohne erneute Rücksprache geschehen soll.

Wenn Druck gemacht wird

Die gesetzliche Frist ist eine Untergrenze, keine Zielvorgabe. Niemand muss am ersten zulässigen Tag unterschreiben, und Sie können Ihre Einwilligung auch danach jederzeit widerrufen, ohne eine Begründung zu liefern.

Deshalb sind bestimmte Muster ein deutliches Warnsignal. Ein Rabatt, der nur bis zum Wochenende gilt. Ein Operationstermin, der Ihnen reserviert wird, bevor Sie zugestimmt haben. Der Hinweis, dass die Ärztin monatelang ausgebucht sei und Sie jetzt entscheiden müssten. Eine Aufforderung, den Bogen gleich mitzunehmen und unterschrieben zurückzuschicken.

Solche Angebote nutzen genau die Eile aus, die das Gesetz verhindern soll. Ein Eingriff, der in vier Wochen richtig ist, ist auch in drei Monaten noch richtig.

Patientin liest zu Hause in Ruhe medizinische Unterlagen

Werbung und Versprechen

Das ÄsthOpG regelt auch, wie für ästhetische Eingriffe geworben werden darf. Bestimmte Formen der Bewerbung sind unzulässig, und Aussagen, die einen Erfolg zusichern, sind es ebenfalls. Wenn Ihnen ein bestimmtes Ergebnis garantiert wird, ist das kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Hinweis darauf, dass hier etwas nicht stimmt. Die Details dazu finden Sie in Werbung für Schönheits-OPs in Österreich.

Seriöse Aufklärung klingt anders. Sie beschreibt eine Bandbreite möglicher Ergebnisse, benennt die Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen, und sagt offen, was mit Ihrem Ausgangsbefund nicht erreichbar ist.

Woran Sie eine korrekt geführte Beratung erkennen

Zusammengefasst: Sie werden ärztlich und persönlich aufgeklärt, nicht durch Personal am Empfang. Sie erhalten die Unterlagen schriftlich und dürfen sie mitnehmen. Zwischen Aufklärung und Unterschrift liegt eine Frist, die man Ihnen nennt und einhält. Man beantwortet Ihnen die Frage nach der Dauer dieser Frist ohne Ausweichen. Und niemand drängt Sie zu einem Termin.

Wenn eines dieser Elemente fehlt, ist das ein Grund nachzufragen und im Zweifel eine andere Ordination aufzusuchen. Weitere Beiträge rund um Beratung und Kosten finden Sie in der Rubrik Kosten und Beratung.

Für Fragen zum Ablauf einer Beratung in Wien erreichen Sie uns über unser Kontaktformular. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle medizinische Beratung dar.

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